Ihren Ausführungen ist noch folgendes zu kursamt entspmch diesem Gesuche in Beziehung auf entnehmen: Durch die Anrufung des bernischen A usalle genannten Gläubiger mit Ausnahme des 'Joseph söhnungsrichters werde der Prozess nicht rechtshängig. Bloch. Der Sühneversuch verpflichte nach bernischem Recht B. - Hierauf erhoben die R ekurrenten Beschwerde mit den Kläger keineswegs, den Prozess innert bestimmter dem Begehren, es sei auch die Annullierung der Abtretung Frist einzuleiten, um Verwirkungsfolgen zu vermeiden. an Bloch auszusprechen. In § 114 Ziff.