Zudem haupt unterIiessen. Infolgedessen ersuchten die Rekurren- sei auf den Entscheid des Bundesgerichts in Sachen Aebi ten das Konkursamt Zug, die Abtretung an sämtliche & eie gegen Konkursmasse Leutenegger vom 26. März übrigen Abtretungsgläubiger zu annullieren. Sie machten 1909 ** hinzuweisen. Der Begriff der Klageanhebung im geltend, dass unter gerichtlicher Geltendmachung eines Sinne von Art. 107 und 242 SchKG sei derselbe wie der- Anspruchs nur solche Massnahmen verstanden seien, die jenige der gerichtlichen Geltendmachung, um den es sich die R echtshängigkeit des Streites bewirken, und dass im vorliegenden Falle handle.