und Konkurskammer. N° 76-77. 423 422 _ Entscheidungen der Schuldbetreibungsvon ist aber in casu nicht die Rede. Der blosse Um- Liegenschaft an die Ersteigerer von dem Wohnrecht ~tand, dass seine Handlungsweise als gesetzwidrig erklärt keine Notiz zu nehmen sei... worden ist und er dafür möglicherweise zur Verantwor- C. - Gegen diesen Entscheid rekurriert nunmehr das tung gezogen werden könnte