4:JO i5. Kreissehr. d es BUlldesger. über Schu idbetr. \I. Konkurs . ämtern ohnt neues Begehren des Gläubigers zu vollziehen sei, hat die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer im ersten Sinn entschieden. Danach ist der Gläubiger Entscheidungen der Schuldhetreibungs- und Konkurskammer. nicht gehalten, zu ermitteltl, ob sich der Schuldner noch im Militärdienst befl1\de, und, wenll dies nicht mehr der Arrets de la Chamhre des poursuites et des raHIites. Fall ist, davoll dem Betreibuugsamt zur Vornahme der Betreibullgshandlung MiLteilullg zu machen. Da das Gesetz in Art.