der Konkursbeamte teilte vor Beginn der Steige- Schuldner abwälzen kann (Elltscheid vom 2. Dezember rung mit, dass gegen die Aufnahme des Wohnrechtes in 1914 in Sachen Kantonalbank von Bern). den Gantrodel Beschwerde eingereicht worden sei und Da di~sem Entscheid bei der gegenwärtigen allgemei- dass der Ersteigerer sich dem Entscheid der Aufsichtsnen Mobilisierung unserer Truppen besondere praktische behörde zu unterziehen habe.