Die Kosten der binden. » Mehrarbeit, die dem Betreibungsamt hieraus erwächst, Im Einverständnis mit Rhyner-Haab fand die Steigesind vom Gläubiger zu erlieben, der sie, wie alle andern rung der Liegenschaft während des Beschwerdeverfahrens Betreibungskosten, gemäss Art. 68 SchKG auf den statt;