Unaufschiebbare M assnahmen zur Erhaltung von welche das Gesetz oder der Betreibungsbeamte dem Schuldner Vermögens gegenständen. Als solche erscheinen u. a. : setzt und deren Nichtbeachtung für den Schuldner be- Der Verkauf von gepfändeten, relinierten oder arres· stimmte Rechtsfolgen nach sich zieht, sowie diejenigen Herten Gegenständen, welche schneHer Wertverminde- Fristen, die vom Gesetz den Betreibungsbeamten oder den rnng ausgesetzt sind; Gerichten zur Vornahme von Betreibungshandlungen ge- Die Aufnahme des Güterverzeichnisses, wenn die KOll-