SchKG begründenden Tatsache Kenntnis erhalten. 3. Ausgenommen von den Folgen des Rechtsstillstandes Von der Voraussetzung auc;gehend, dass ein einmal gesind: stelltes Begehren um Vornahme einer Betreibungshand- a) Das Arrestverfahren. Arrestbegehren können also lung während der Dauer des Rechtsstillstandes wirksam gestellt, Arreste bewilligt und vollzogen werden; die bleibe und nach Ablauf desselben von den Betreibungssich allschliessende Betreibung dagegen bleibt bis zum AS 40 111 - 1915 Ablaufe des Rechtsstillstandes eingestellt. Das Betrej-