gestützt Anschillsspfändung u. s. w. Mieta.usweisungen gelten auf Ziffer 3 des Bundcsbeschlu"ses betr. Massnahmen nicht als Betreibungshandlungen. Hierüber müssen bezum Schutze des Landes und zur Aufrech haltung der sondere Anordnungen der kompetenten Behörde vorbe- Neutralität vom 3. Augm.t und unter Hinweis auf Art. 62 hallen werden. über Schuldbetreibung und Konkurs.