Auf Wunsch des eidgenössischen Justiz- und in den Steigerungsbedingungen nicht erwähnten Servitut Polizeidepartements teilen wir Ihnen über die Wirkungen zu Gunsten der Zementfabrik Rotzloch anzuerkennen. dieses Rechtsstillstandes folgendes mit, damit Sie das Damit aber fehlt es im vorliegenden Fal1e an der ersten Publikum, bei dem hierüber vielfach noch unzutreffende und hauptsächlichsten Voraussetzung des Art. 143 SchKG, Vorstellungen herrschen, aufklären können : nämlich an dem Zahlungsverzuge des ersten Ersteigers.