gestützt Anschlusspfändung u. s. w. Mietausweisungen gelten auf Ziffer 3 des Bundcsbeschlu oses betr. Massnahmen nicht als Betreibungshandlungen. Hierüber müssen bezum Schutze des Landes und zur Aufrech haltung der sondere Anordnungen der kompetenten Behörde vorbe- Neutralität vom 3. Augu ~ t und unter Hinweis auf Art. 62 hallen werden.