pou dettes et la faHJite. und die die Rechtsstellung des Schuldners in der Betreibung berühren, also z. B. Anlegung von Zahlungsbefehlen, auch in der Wechselbetreibung, Pfändungsanzeigen, Pfändungen, Anzeigen von Versteigerungen, Auf- 74. Xreisschreiben l~r. 7 an die kantonalen Aufsichtsbehörden