ersten Appellationskammer der Obergerichts des Kantons und es laufen auch die Fristen im gerichtlichen Ver- Zürich vorn 4. Juli 1914 bestätigt. fahren wie Sflnst. 2. Der Rechtsstillstand hat nur zur Folge: a) Dass während seiner Dauer keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden dürfen.