143 SchKG, Vorstellungen herrschen, aufklären können: nämlich an dem Zahlungsverzuge des ersten Ersteigers. 1. Die Fälligkeit der eingegangenen Schulden wird Demnach hat das Bundesgericht durch den Rechtsstillstand in keiner Weise berührt, ebensowenig die Verpflichtung zu deren Bezahlung. erkannt: Auch besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Einkla- Die Berufung wird abgewiesen und das Urteil der gung von Forderungen in gleicher Weise wie vorher