Allein die weitere Bestim- Bereitschaft des Ersteigerers zur Bezahlung der vermung, dass « der Steigerungserlös über die Hypo- fallenen und laufenden Zinsen ohne Anrechnung auf den theken vom Käufer sofort bar abzuzahlen» sei, Kaufpreis umso weniger anzunehmen, als der Betrag sprach entschieden gegen diese Annahme; denn vom dieser Zinsen weder aus den Steigerungsbedingungen Standpunkte der Nichtanrechnung aus hätte gesagt ersichtlich war, noch auch nur den Interessenten anlässwerden müssen, dass der Steigerungserlös « über die lich der Steigerungsverhandlung mündlich mitgeteilt