Gerade im vorliegenden Falle ist eine solche verstanden werden können. Allein die weitere Bestim- Bereitschaft des Ersteigerers zur Bezahlung der vermung, dass « der Steigerungserlös über die Hypo- fallenen und laufenden Zinsen ohne Anrechnung auf den theken vom Käufer sofort bar abzuzahlen» sei, Kaufpreis umso weniger anzunehmen, als der Betrag sprach entschieden gegen diese Annahme;