und laufende Schulden des bisherigen Eigentümers nur auf Rech- 1912. Zins von dem darauf haftenden zu übe r- nung des gebotenen Kaufpreises übernehmen oder n e h m e n und an das Betreibungsamt sofort zu be- bezahlen will, da er ja keinerlei Veranlassung hat, fremde zahlen» sei, hätte, für sich allein genommen, allerdings Schulden ohne Anrechnung auf eigene Schulden zu beim Sinne der Nichtanrechnung auf den Zuschlagspreis zahlen. Gerade im vorliegenden Falle ist eine solche verstanden werden können.