die lich verzichten, ohne dadurch die Rechtmässigkeit der drei leb:lell zur Zei t der KonkurseröfTllung oder deb zweiten Steigerung anzuerkennen. Auch wenn er daher Pfundverwüri ullgsbegehre lls verfallenen J ahresziuse gegegen die Aufhebung der ersten und die Anordnung der hören) (I vorweg aus dem Erlös zu bezahlen ) seien, anderzweiten Gant keine Beschwerde erhob, blieb ihm (verg!. seits dass die !lieh t fülligen grundversicherten Forde- JAEGER, Anm. 2 zu Art. 143) doch noch die Möglichkeit, rungen (wozu der 1auf eil cl e Zills gehört) dem Erwerber gegenüber einer auf Art. 143 gestützten Ausfallforde- überbunden werden.