13G einer Be s·ch wer d e gegen die Aufhebung der ersten SchKG neuer Fassung haben die Sleigerullgsbcclingunund die Anordnung der zweiten Steigerung. Indessen gen zu bestimmen, einerseits dass die füll i gen grundkonnte der Beklagte auf dieses offensive Vorgehen füg- versicherten Forderungen (wozu nach Art. 810 ZGB die lich verzichten, ohne dadurch die Rechtmässigkeit der drei leb:lell zur Zei t der KonkurseröfTllung oder deb zweiten Steigerung anzuerkennen.