Lastenverzeichnis angeführten, und abgesehen von sol- Einerseits nämlich schliesst Abs. 2 dieses Artikels die chen Belastungen, die unmittelbar von Gesetzeswegen Annahme aus, dass Abs. 1, wonach « bei Zwangsverstei- bestehen, keine weitem dinglichen Rechte vorhanden gerung » in der Regel « eine Gewährleistung nicht statt- sind, oder dass doch nach der Versteigerung keine solfindet,» im Sinne der unbedingten Fortexistenz . aller chen mehr vorhanden sein werden. auch der nicht « bekannt gegebenen» Lasten zu vel'~ 2. - Durch die vorstehenden Ausführungen ist dargestehen sei;