Steigerungsbedingungen noch im Lastenverzeichnis er- Indessen ist es nicht richtig, dass die in Betracht kom- wähnt, und handelt es sich nicht etwa um eine unmittelbar mende Servitut auch ohne besondere Erwähnung in den durch das Gesetz begründete, auch ohne Grundbuch·· vom Betreibungsamt aufgestellten « Bedingungen» auf eintrag bestehende Servitut (vergl. darüber JAEGE R dem Steigerungsobjekt haften blieb.