bedingungen bei der ersten und bei der zweiten Gant verzeichnis, müssen sich die Gantteilnehmer verlassen objektiv dieselben, und die Bedingungen der zweiten Gant können, da ja das ganze Feststellungs- und Bereinigungsunterschieden sich von denjenigen der ersten nur durch verfahren des Art. 140 in erster Linie gerade ihre Aufdie Beifügung einer Art Rechtsbelehrung, die für die klärung bezweckt. Ist also eine Servitut weder in den Anwendbarkeit des Art. 143 Abs. 2 unerheblich wäre. Steigerungsbedingungen noch im Lastenverzeichnis