N° 73. 409 tungsbeschränkung ist aber zweifellos geeignet, den Stei- Annahme verleiten, dass ausser diesem « Fuss- und Holzgerungserlös ungünstig zu beeinflussen. Es kann soniit weg» einerseits und jenen « Gülten und Pfandverschrei in der Tat nicht g,sagt werden, dass die Differenz von bungen » anderseits keine weitem « Beschwerden » vor- 4300 Fr. zwischen dem Höchstangebot der ersten und handen seien.