von deren Existenz in den «Bedingungen,) der ersten Die Aktivlegi timalion des Klägers zur Geltendmachung Steigerung nichts gesagt gewesen war. Die Belastung rier streitigen Ausfallforderung ist im gegenwärtigen einer zu versteigernden Liegenschaft mit einer Servitut von der Bedeutung der hier in Frage stehenden Ausbeu- 408 Entscheidungen der Zivilkammern . N° 73. 409 tungsbeschränkung ist aber zweifellos geeignet, den Stei- Annahme verleiten, dass ausser diesem « Fuss- und Holzgerungserlös ungünstig zu beeinflussen.