Gegen dieses Urteil hat der Kläger die Berufung ermitteln. an das', Bundesgericht ergriffen, mit dem Antrag auf Im vorliegenden Falle steht fest, dass die « Bedin- Gutheissung der Klage. dingen» der zweiten Steigerung eine zu Gunsten der Der Beklagte hat Abweisung der Berufung und Bestä- Zementfabrik Rotzloch errichtete Servitut vorbehielten, tigung des angefochtenen Urteils beantragt. von deren Existenz in den «Bedingungen,) der ersten Die Aktivlegi timalion des Klägers zur Geltendmachung Steigerung nichts gesagt gewesen war.