Falle das Verhalten des ersten Ersteigerers einerseits und B. - Durch Urteil vom 4. Juli 1914 hat das Ober- die Abänderung der Steigerungsbedingungen anderseits gericht des Kantons Zürich (1. Appellationskammer) die als konkurrierende Ursachen zu der Entstehung des Klage abgewiesen. Schadens beigetragen haben, lässt sich nachträglich nicht C. - Gegen dieses Urteil hat der Kläger die Berufung ermitteln.