Ein allfäl. Regressrecht auf den frühern Ersteigerer Steigerungsbedingungen stattgefunden habe, wie die erste, » Hr. Franz Nussbaumer wird den Hypothekenbesitzern wegen deren Nichthaltung die Schadenersatzforderung » offen gelassen. » geltend gemacht wird, oder dass doch jedenfalls die Be- Auf Grund dieser neuen Steigerungsbedingungen erhielt dingungen der zweiten Steigerung ifür den Verkäufer der Kläger den Zuschlag zum Preise von 10.070 Fr. nicht wesentlich ungünstiger lauteten, als diejenigen Da der Kläger zugleich Inhaber der Pfandverschreibung der erstell.