und erhielt zu diesem Preis den Zuschlag. » hörten dem Franz Nauer und dem Karl Frank. Darauf Am gleichen Tage begaben sich die Beteiligten zum 1) haften, ohne die drei Pfänd'ungen, 10,642 Fr. 85 Cts. Zwecke der «Fertigung» des « Kaufs» auf das (cGrund- » Als Servituten sind am Grundbuch z. Z. nur Fussweg- buchamh. Hier wurde dem Beklagten eröffnet: erstens I) Beschwerden angegeben. Pfändungen sind 3425 Fr. dass er ausser dem in den Steigerungsbedingungen er- » Nauer verkaufte seinen Teil an Hans Nussbaumer. wähnten (I Fuss- und Holzweg» recht noch eine weitere, » Ebenso Frank.