Auf » schuss fällt dem Käufer zu. eine Frage des Beklagten, wie hoch die (c Kosten» und » Handänderungs- und Schreibgebühren hat der Käufer die (C auf Grundpfand betriebenen Forderungen (Steuern)>> » zu übernehmen.» seien, erklärte er, dass (C es ungefähr 300 Fr. ausmache I). Ein besonderes Lastenverzeichnis wurde nicht aufge- Bei der Steigerungsverhandlung fragte der Beklagte legt.