wie folgt: •. Die Güterschatzung wurde abgeändert und beträgt « Die Liegenschaft wird gegeben mit Nutzen und Be- » 4000 Fr. und 1700 Fr., zusammen 5700 Fr.» » schwerden, F1,lss- und Holzweg wie dieselbe bis dahin Ern Feststellungs- und Bereinigungsverfahren im Sinne » benutzt und besessen worden ist ohne alle Nachwähr. des Art. 140 SchKG hat im Anschluss an diese Mittei- » Der Käufer hat den 1910., 1911. und laufenden lungen .nicht stattgefunden.