Hieran ändert auch der Umstand d eten Lasten.- Erw. 3 ; Nichtverpflichtung des Erst eigerers , nichts, dass jene, Forderung durch einen Schuldbrief die fälligen Zinsen d er letzten dr ei Jahre anders als in A n- von 6000 Fr., sowie durch die Bürgschaft einer Firma rechnu ng auf den Zuscbla gspreis zu. ü bernehmen (Art. 135 M. S. Meyer, nominell gesichert war. Denn nicht nur SchKG. neue Fassung). haben sich in der Folge diese beiden angeblichen Sicher- A .