JAEGER, Anm. 5 B zu Art. 288), nicht nur bekannt sein musste, sondern auch tatsächlich bekannt war. Was speziell den genannten Vertreter der Firma Wütrich & CI· betrifft, so ergiebt sich dies u. a. daraus, dass er selber 73. Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. Oktober 1914 zweimal namens Wüthrich & Cie das Konkursbegehren i. S. Frank, Kläger und Frank, Litisdenunziat des Klägers, gegen Fieber gestellt und diesen übrigens auch für eine gegen Nussbaumer, Beklagten. persönliche Forderung von 500 ~r. betrieben hat. Bei der Zwangsversteigerung. - Erw.