JAEGER, Anm. 5 B zu Art. 288), nicht nur bekannt sein musste, sondern auch tatsächlich bekannt war. Was speziell den genannten Vertreter der Firma Wütrich & Oe betrifft, so ergiebt sich dies u. a. daraus, dass er selber 73. Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. Oktober 1914 zweimal namens Wüthrich & Oe das Konkursbegehren i. S. Frank, Kläger und Frank, Litisdenunziat des Klägers, gegen Fieber gestellt und diesen übrigens auch für eine gegen Nussbaumer, Beklagten. persönliche Forderung von 500 Fr. betrieben hat. Bei der Zwangsversteigerung. - Erw.