Die Klage ist somit auf Grund des Art. 288 SchKG Wüthrich & Cie vorgenommene Anweisung in Verbindung gutzuheissen, und daher das angefochtene Urteil im mit der Honorierung dieser Anweisung durch die Leih- Dispositiv zu bestätigen. kasse Neumünster ein zur Konkursmasse gehörendes und zur gleichmässigen Befriedigung aller Konkursgläubiger Demnach hat das Bundesgericht bestimmtes Aktivum aussehliesslich zu Gunsten der An- erkannt: weisungsempfängerin verwendet worden.