N° 73. 403 5. - Materiell erweist sich die auf Art. 288 SchKG so sehr auf Zahlung drängte, weil ihr, bezw. ihm, die gestützte Klage ohne weiteres als begründet. Einerseits Unzulänglichkeit jener « Sicherheiten) bekannt war. nämlich ist durch die von Fieber zu Gunsten der Firma Die Klage ist somit auf Grund des Art.