diesem Gelde ebenso flüchtig geworden wäre, wie mit ' stanz die Klage auf Grund dieser letztern Gesetzesden am 2. Oktober tätsächlich von ihm erhobenen 18,000 . bestimmung gutgeheissen hat, steht dem Eintreten des Franken. Einmal nämlich ist es nicht möglich, festzu:"- l Bundesgerichts auf die Frage der paulianischen Anfechtstellen, ob Fieber wirklich so gehandelt haben würde ' barkeit nichts entgegen. und wieviel in diesem Falle schliesslich doch noch für die \ 402 Entscheidungen der Zivilkamml'rn. N° 73.