Durch diese Anweisung hat der Gemeinschuldner ' tionshof die Klage schon auf Grund des Art. 204 schütin der Tat zu Gunsten der Firma Wüthrich & eie über zen zu können glaubte. Da jedoch der Prozess, entein zur Konkursmasse gehörendes Aktivum verfügt, und sprechend dem Standpunkt der Kläger, die von einer es kann auch nicht etwa damit argumentiert werden, dass Anrufung des Art. 204 abgesehen hatten, von Anfang an Fieber, wenn er die Anweisung nicht vorgenommen hätte. im Hinblick auf die Frage der Anwendbarkeit des die 5925 Fr. persönlich erhoben haben würde und mit Art. 288 instruiert worden ist, wie denn auch die I. In-