Erfüllte können, bestätigte. War aber im Momente der Konkursaber die Leihkasse Neumünster mit der Honorierung der eröffnung die Anweisung bereits erfolgt, so ist die Vor- Anweisung eine von ihr persönlich überpommene Ver- aussetzung des Art. 204 SchKG, dass es sich um eine pflichtung, so kann in dieser Honorierung keine « vom vom Gemeinschuldner na c h der Konkurseröffnung getrof- Gemeinschuldner vorgenommene Rechtshandlung» im fene Verfügung handle, im vorliegenden Falle nicht erfüllt. Sinne der Art. 204 und 288 SchKG erblickt werden.