viel später publizierten Tatsache der Konkurseröffnung werden wollte, an welchem Tage Fieber sich, laut Zeugen- K e n n t n i s hatte, - ' was nach Art. 412 alt OR (vgl. aussage des Verwalters der Leihkasse, mit der « Gut- HAFNER, Anm. 5 a und 6 zu Art. 412, OSER. Anm. 3 a schrift» der 5925 Fr. zu Gunsten der Firma Wüthzu Art. ,470 neu) nötig gewesen wäre, um den in der rich & Oe « einverstanden» erklärte, also die Anweisung. Konkurseröffnung liegenden Widerruf der Anweisung die er damals gegenüber der Bank noch hätte widerrufen gegenüber der Angewiesenen wirksam zu machen. Erfüllte können, bestätigte.