der Anweisung (falls diese Annahme erst am 9., nicht die Anwendbarkeit des Art. 204 SchKG auf den vorlieschon am 7. oder 8. Oktober erfolgt sein sollte) der genden Fall entschieden. Denn jene Anweisung stammt Konkurs bereits eröffnet war, und so dann wäre ' unbestrittenermassen aus der Zeit vor Konkursausbruch, jedenfalls nicht dargetan und übrigens wiederum nicht und zwar auch dann, wenn als massgebender Zeitpunkt einmal behauptet, dass die Leihkasse Neumünster im · nicht der 25. September, an welchem die Anweisung Momente der Annahme der Anweisung von der er"t erstmals erfolgte, sondern der 2. Oktober betrachtet