Art. 409 und 412 Abs. 2 und 3 alt OR auch nach AU$o+ ~:' schuldner über ein bestimmtes Vermögensobjekt, das in bruch des Konkurses zur Zahlung an Wüthrich & Ci~, die 'Konkursmasse gehörte, anderweitig verfügt hat. verpflichtet. Denn einmal ist von der hiefür beweis- Mit der Feststellung, dass als mögliches Anfechtungspflichtigen Klagpartei weder bewiesen noch auch objekt nur die von Fieber vorgenommene Anweisung als nur behauptet worden, dass im Momente der Annahme solche in Betracht kommen kann, ist bereits auch über