diejenige Rechtshandlung des Gemeinschuldners ange- «Be-lastung 0 erst am 2. Oktober Kenntnis erhalten, als fochten wird, durch welche Wüthrich & eie in die Lage er wegen eines von ihm persönlich zu erhebenden Beversetzt wurden, über den angegebenen Betrag zu ver- trages bei der Leihkasse vorsprach; und dem Vetreter fügen. Dies entspricht denn auch dem Sinn und Wesen der Firma Wüthrich & eie ist dieselbe Mitteilung sogar beider in Betracht kommenden Gesetzesbestimmungen, erst ce zwischen dem 7. und dem 9. Oktober» gemacht da einerseits sowohl nach Art. 204 als nach Art.