I rich & Oe die Rückerstattung dieses Betrages. An die beantragt wird; wohl aber ist diesem Rechtsbegehren, Stelle von Wüthrich & Oe, die diese Rückzahlung ver- wie auch der Klag beg r ü n dun g, zu entnehmen, dass 398 Entscheidungen der Zivilkammern. Ne 72. 39g