Verhalten betreffenden Fragen verweigert. Dabei darf nicht etwa einfach auf den Wortlaut des Im Konkurse des Fieber setzte die Leihkasse Neu- klägerischen Rechtsbegehrens abgestellt werden, worin münster auf dem Prozesswege die Kollozierung der von die Ungültigerklärung der « vom Konkursiten Kar! Fieihr angemeldeten Forderung von 5925 Fr. durch. Darauf ber der Firma Wüthrich & cie durch Vermittlung der verlangte die Konkursverwaltung von der Firma Wüth- Leihkasse Neumünster gemachten Zahlung von 5925 Fr.~