288 als auch hinsichtbenen Fieber erfahren haben. Anlässlich seiner Einver- lich des von der Vorinstanz herbeigezogenen Art. 204 nahme als Zeuge hat W... unter Berufung auf das SchKG, die Frage zu entscheiden, welches die im vor- Berufsgeheimnis die Beantwortung der meisten, sein liegenden Falle angefochtene « Rechtshandlung» sei. Verhalten betreffenden Fragen verweigert.