Einige Tage darauf « Neumünster-Zürich V gemachte Zahlung im Betrage (nach der Zeugenaussage des Leihkassaverwalters : uwi- )) von 5925 Fr. im Sinne des Art. 285 B. u. K. als unsehen dem 7. und dem ' 9. Oktober I»~ erhielt W ... auf » gültig zu erklären und es sei der Beklagte als Rechtsseine telephonische Anfrage, ob die Anweisung nunmehr » nachfolger der Firma Wüthrich & Oe zur Rückleistung h.onoriert werde, eine bejahende Antwort. Am 10. Oktober, )}