260 SchKG die heutigen Kläger getreten. wurde ~r (nach der Zeugenaussage des Leihkassenver- .. ~. - Durch Urteil vom 13. Juni 1914 hat der Appelwalters) mündlich auf die «Anweisung), alias «Zession» latIonshof des Kantons Bern die auf Art. 288 SchKG der 5925 Fr. aufmerksam gemacht, und ihm eröffnet, gestÜtzte und von der I. Instanz auf Grund dieser Gedass « angesichts der Gutschrift gegenüber Wüthrich & Oe setzesbestimmung gutgeheissene Klage ebenfalls gutgeund gleichzeitigen Belastung des Carl Fieber von den heissen, jedoch unter Berufung auf Art. 204 und ohne verfügbaren 24,000 Fr. nun