288 gegenüber dem über die Vermögenslage so hartnäckig bestand. des Anweisenden orientierten Anweisungsempfänger. 5. - Da nach den vorstehenden Ausführungen die A. - Die Firma Wüthrich & Ge in Herzogenbuchsee, Klage jedenfalls gestützt auf Art. 288 SchKG abzuwei- als deren Rechtsnachfolger der Beklagte den vorliegenden sen ist, bedarf es keiner Untersuchung der Frage, ob Prozess führt, hatte eine unbestrittene, fällige Forderung auch Art. 202 alt OR zu diesem Resultate geführt von 5800 Fr. an den Baumeister Fieber in Zürich.