beamte und der Rekurrent, jeder für sich, ausserdem für die dem Entscheid über die Anerkennung der Konkurs- A. - Der Rekurrent Anton Simmen, Wirt in Zürich I, forderungen gewidmeten Sitzungen noch je 5 Fr. verrech- akzeptierte einen 'Wechsel im Betrage von Fr. 1000, neten. Ebenso kann für die Sitzung, in der die Schluss- den Baumeister H. Frischknecht in Zürich an eigene rechnung genehmigt wurde, nicht neben der Gebühr des Ordre ausgestellt und auf ihn gezogen hatte. Die Urkunde Art. 19 GebT ein Sitzungsgeld beansprucht werden. enthält alle wesentlichen Erfordernisse eines gezogenen Zudem mag bemerkt werden, dass Art.