berechnet Indossatar abgetreten worden ist, steht das Recht zu, 'die hatte, war es daher nicht zulässig, dass der' Konkurs- Einleitung derWechselbetreibung gegen den Wechselschuldner zu verlangen. beamte und der Rekurrent, jeder für sich, ausserdem für die dem Entscheid über die Anerkennung der Konkurs- A. - Der Rekurrent Anton Simmen, Wirt in Zürich I, forderungen gewidmeten Sitzungen noch je 5 Fr. verrech- akzeptierte einen 'Wechsel im Betrage von Fr. 1000, neten.